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A: die allgemeinen Geschäftsbedingungen
B: Abwicklung, Handhabung Bedingungen von Experience Buspässen vor Ort
A: Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen: 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Reisevertrag verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss durch Aushändigung einer schriftlichen Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Bezahlung 2.1 Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises (auf volle € aufgerundet), jedoch mindestens € 35,- oder höchstens € 250,- pro angemeldeter Person fällig. 2.2 Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Abreise zu zahlen. 2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb 21 Tage vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
3. Leistungen 3.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 3.2 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.
4. Preisänderungen 4.1 Der Reiseveranstalter behält es sich vor nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. 4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes zu erklären. 4.3 Bei Preiserhöhung nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnehme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 4.4 Die Rechte nach Ziffer 4.3 hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen: 5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vor dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. 5.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzreisende 6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseveranstalter ist berechtigt folgende Pauschalen je angemeldetem Teilnehmer für den Rücktritt zu berechnen: nach Buchung, vor Umtausch des Reisegutscheins in das Originalticket und vor dem eventuell festgelegten Reisestart: 10% zzg. 35,- EUR, nach Umtausch, Antritt der Reise oder nach dem eventuell festgelegten Reisedatum: 100%
6.2 Hat der Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden Flüge zu Sondertarifen gebucht, gelten die Bedingungen der Fluggesellschaften. 6.3 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann. 6.4 Der Reisende kann sich nicht einen Dritten ersetzen lassen, eine Änderung des Reisenden hat eine Stornierung und Neubuchung mit den ensprechenden Stornokosten zur Folge
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8. Kündigung infolge höherer Gewalt 8.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. 8.2 Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns 9.2 Wird im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
10. Haftungsbeschränkung 10.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird; b) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
11. Mitwirkungsplicht des Reisenden 11.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. 11.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale der Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 12.1 Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 12.2 Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit verjähren in zwölf Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. 12.3 Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Pass-, Visa- und gesundheitspolitische Formalitäten Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
14. Gerichtsstand 14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. 14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Wir empfehlen generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
B: Bedingungen für eine Reise mit OZ EXPERIENCE
Bedingungen für Reisen mit OZ EXPERIENCE - gültig Stand: Juni 2010
1. Oz Experience Pässe, die für einen bestimmte Reiseroute ausgestellt wurden, sind in die Richtung bzw. in der Reihenfolge abzureisen, die der Passname lt. Beschreibung vorgibt. Der Pass ist 6 Monate lang gültig oder verfällt früher, wenn der Passinhaber alle im Pass enthaltenen Strecken abgefahren ist.
2. Zeitlich abgelaufene, aber nicht vollständig abgefahrene Pässe können gegen eine Gebühr von AU$ 50,- um 6 Monate verlängert werden
3. Der erste Tag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Agentur-Gutscheins/Vouchers erfolgen.
4. Obligatorische Zusatzkosten sind vor Ort am Abreisetag an den Mitarbeiter von OZ Experience bzw. an den den Drittanbieter / externer Veranstalter entsprechend er “Vor-Ort-Kosten”-Tabelle zu bezahlen
5. Wichtiger Hinweis: Um einen Platz fest und sicher reservieren zu können, muss die Abfahrt mind. 7 Tage vor Abfahrt bei OZExperience bestätigt werden. Buchen Sie Ihre Sektoren ONLINE - Fragen Sie uns WIE, wir helfen gerne! Wenn Sie aus dem Bus aussteigen, obliegt es Ihrer Verantwortung bei der Reservierungszentrale von OZExperience die Weiterfahrt zu reservieren. Telefonnummer der Reservierungszentrale in Australien: 1300 300 028 (zum Ortstarif in Australien - Öffnungszeiten laut www.ozexperience.com beachten) oder per Email: enquiries-(AT)-ozexperience.com
6. Die Buspässe / Tickets sind nicht übertragbar.
7. Versäumt ein Reisender seine bestätigte Reservierung an irgendeinem Reisesektor wahr zu nehmen, wird das verbleibende Ticket bis zur Bezahlung einer Noshow-Gebühr in Höhe von $50 ungültig.
8. Alle Tarife, Routen und Abfahrtszeiten können ohne Ankündigung geändert werden. Experience behält sich das Recht vor auch andere Ersatzfahrzeuge als die eigenen Fahrzeuge einzusetzen, wenn die Umstände es erforderlich machen sollten. Es wird in diesen Fällen oder bei Verspätungen, Beschränkungen und Umleitungen oder aufgrund anderer Ursachen wie Wetter oder technischer Pannen keine Erstattungen gewährt.
9. Es ist eine Mindestanzahl von Passagieren notwendig um eine Tour durchzuführen, dies könnte dazu führen, dass es notwendig würde eine Tour an einem Tag zu streichen. In diesen Fällen wird eine Alternativtour oder die Erstattung der Tour angeboten. Oz Experience kann weder Abhol- noch Ankunftszeiten garantieren und haftet nicht für verpasste Anschlüsse anderer Verkehrsträger wegen Fehlern und Fehlplanungen von Passagieren.
10. OZ Experience übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder persönlichen Gegenständen.
11. Die Tourverläufe können variieren und die Attraktionen durch andere ersetzt werden, je nach jahreszeitlichen, öffungszeitlichen, wettertechnischen Erfordernissen, Genehmigungen und Anweisungen der Nationalparksverwaltungen oder der Eigentümer der Besichtigungspunkte.
12. Einige der von OZ Experience durchgeführten und angebotenen Aktivitäten erfordern von den Teilnehmern eine körperliche Fitness. Sollten Sie Zweifel daran hegen eine Aktivität mitmachen zu können, müssen sie dies auch nicht. Die Aktivitäten sind freiwillig!
13. In Fällen, in denen die Reiseleistungen entsprechend der Tourbeschreibung oder durch Hinweis des Fahrers von anderen Unternehmen durchgeführt wird, nimmt der Reisende zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis, dass OZ Experience nur als Vermittler für den Reisenden auftritt, um dem Reisenden diese Reise zu ermöglichen und übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen und Durchführungen dieser anderen Unternehmen.
14. Trotz aller Bemühungen für die Sicherheit und Gesundheit der Passagiere Vorkehrungen zu treffen, kann OZ Experience für Krankheit oder Verletzungen von Reisenden, sowie Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum, Gepäck oder andern Sachen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie ohne Zutun von OZ Experience verursacht wurden. Der Reisende sollte beachten, dass die Erlebnis- und Abenteuerreisen von OZ Experience ein höheres Risiko mit sich bringen als “Normalurlaub” und jeder Reisende muss vor Antritt der Tour eine entsprechende Erklärung über dieses höhere Risiko aufgeklärt worden zu sein, unterschreiben.
15. Eine Reiseversicherung ist nicht im Preis inklusive, wir empfehlen den Reisenden daher dringend eine Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
16. Sollten sich die vor Ort zu bezahlenden Zusatzkosten je Strecke von Experience gegenüber Werbebroschüren oder Tourbeschreibungen auf der Internetseite, die dem Reisenden vorlagen, mittlerweile erhöht haben, so ersetzen die neuen Preise die in der Broschüre genannten und die Differenz ist gegebenenfalls vom Kunden zu tragen. Zusatzkosten, die in der Zeitspanne zwischen Kauf und Umtausch des Reisevouchers in das Busticket entstehen, müssen vom Reisenden getragen werden. Kosten für zusätzliche Aktivitäten und Angebote, die zwischenzeitlich in die Tour eingebaut wurden, bzw. die vor Ort zusätzlich in Anspruch genommen werden wollen, werden bei Zustieg von den an den Angeboten teilnehmenden Reisenden vor Ort bezahlt.
17. Tourverlauf - Haftungsausschluss Zum Zeitpunkt der Drucklegung entsprechen die Tourverläufe unserer Broschüre und können während der Tour auch mal leicht von diesen Beschreibungen abweichen. Gelegentlich ändert sich der Tourverlauf auch durch Verbesserungen, die wir aufgrund von Hinweisen von gereisten Kunden und internen Verbesserungsvorschlägen erarbeitet haben. Die Tourverläufe werden im November / Dezember in den Broschüren gedruckt und gegebenenfalls zur Vorgängerversion verbessert. Aufgrund der langen Vouchergültigkeit und der Herausgabe neuer Tourbeschreibungen in Broschüren und der Internetseite kann es Abweichungen im Tourablauf zwischen Buchungszeitpunkt und Reisezeitpunkt geben. Hieraus ergibt sich kein Erstattungsanspruch und es stellt auch keinen Reklamationsgrund dar!
18. Australien ist normalerweise ein warmer und freundliches Fleckchen Erde. Sie können sich auf hohe Temperaturen im Sommer freuen. Bitte seien sie aber auch für kühlere Temperaturen während der Nacht und im australischen Winter gerüstet. Die Wetterbedingungen können sich sehr schnell ändern, besonders im südlichen Australien. Zu bestimmten Zeiten müssen sie daher auch mit Regen und manchmal Schnee rechnen.
19. Für Stornierungen gelten die Bedinungen der Agenten in den jeweiligen Orten. Für Stornierungen vor Ausstellung und Umtausch des OZ-Experience-Tickets in Australien erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Reisepreises zzgl. einer Vermittlerpauschale in Höhe von EUR 35,-.
20. Kinder unter 9 Jahren können auf keiner Tour mitreisen. Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht ohne erwachsene Begleitung und Hinweis bei Buchung auf die Minderjährigkeit reisen.
21. In Australien ist es behördlich verboten in touristischen Beförderungsmitteln zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren. Das Rauchen und Alkoholtrinken ist auf die regelmässigen Stopps auf der Reise beschränkt.
22. Die Originalpass-Preise beruhen auf einer Kalkulation vom September 2009. Sollten gestiegene Dieselpreise während der Kataloggültigkeit über das übliche Maß hinaus steigen, behalten wir uns die Einführung eines Treibstoffzuschlages vor!
23. Die Regeln und Bedingungen behalten ihre Gültigkeit, insofern sie nicht aufgrund einer durch den Trade Practice Act 1974 OZ Experience auferlegte Bestimmung übertreten, diesem widersprechen oder nicht eingehalten werden.
24. Die Preise und Bedingungen dieser Internetseite gelten für Buspässe, die bis 31.10.2010 erworben werden.
25. Das Reisen mit OZ Experience hat offensichtlich eine positive Auswirkungen auf Ihre Abenteuerlust!
A full list of our terms & conditions are available on request contact: enquiries@ozexperience.com
IMPRESSUM
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Gesellschafter: Rainer Hageloch und Wolfgang Henes
Verantwortlich für den Inhalt i.S.d. TDG: Wolfgang Henes
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